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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMV Südwest Medien Verlag GmbH

 Hier als PDF zum Drucken.

Erster Teil: AGB´s für Onlineangebote
Zweiter Teil: AGB´s für Online-Marketing, Streamingdienste, Video-Telefonie (Video-Talk) sowie Video- Produktion
Dritter Teil: AGB´s für Druckschriften zur Verbreitung


Erster Teil

AGB´s für Onlineangebote

1 Präambel

Der SMV Südwest Medien Verlag GmbH mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend SMV genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.regionalweb.tv sowie unter www.smv-medien.de jederzeit frei abrufbar.

2 Inhalt des Onlineangebotes

SMV übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen SMV, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. SMV behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. SMV ist für fremde Inhalte, die unter www.regionalweb.tv bereitgehalten werden, nur dann verantwortlich, wenn SMV von diesen Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern und wenn nach den allgemeinen Vorschriften eine Verantwortlichkeit besteht. Aus Reservierungen und Anmeldungen die über diese Seite generiert werden, können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

3 Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von SMV liegen, haftet SMV nur dann, wenn SMV von den Inhalten Kenntnis hat und es SMV technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. SMV erklärt hiermit ausdrücklich, daß zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. SMV erklärt weiterhin, daß SMV keinerlei Einfluß auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert sich SMV hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von SMV eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

4 Foren, Chat-Rooms, Gästebucheinträge

Weder SMV noch der Nutzer haften für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verläßlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der auf der von Nutzern übertragenen Inhalte in eingerichteten Foren (Kommentare, usw.). Insbesondere erfolgt durch das Abrufen von Inhalten keine Beratung oder Auskunft. Dies gilt nicht, soweit durch die Inhalte selbst die Rechte Dritter verletzt werden. Die Veröffentlichung von Kommentaren durch www.regionalweb.tv stellen keine Meinungsäußerung von SMV dar, insbesondere macht sich SMV diese Inhalte nicht zu eigen.

Alle Kommentare und Einträge auf www.regionalweb.tv sind keine Äußerungen von SMV und geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. (Beleidigende, Rechtswidrige und Rassistische Beiträge werden nach Kenntnisnahme in zumutbarem Zeitraum und nach technischen Möglichkeiten herausgenommen)

5 Urheberrecht

SMV ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von SMV selbst erstellte Grafiken, Bilder, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, von SMV selbst erstellte Objekte bleibt allein bei SMV. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder Linksammlungen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von SMV nicht gestattet.

6 Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes von www.regionalweb.tv die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

SMV überwacht nicht die Handlungen der Nutzer auf www.regionalweb.tv Der Nutzer sollte sich bewußt sein, daß in einem Chatroom oder in einem Forum, veröffentlichte personenbezogene Daten weltweit zugänglich sind, auch in Ländern ohne Datenschutzgesetz.

SMV behält sich vor, Daten (IP Adresse) an Dritte weiterzugeben, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

www.regionalweb.tv verweist durch Links auf Webseiten Dritter. SMV ist nicht für die datenschutzrechtlich relevante Praxis und den Inhalt dieser Seiten verantwortlich. SMV übernimmt keine Verantwortung für das Handeln oder Unterlassen Dritter, auch nicht für die
Art und Weise, wie diese mit Daten umgehen.

Wenn ein Nutzer seine Daten von der Datenbank der Internetseite www.regionalweb.tv gelöscht haben will, muß SMV schriftlich darüber informiert werden. SMV wird dann umgehend die Löschung vornehmen.

7 Freistellung

Der Nutzer stellt SMV von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen SMV aufgrund der vom Nutzer zur Veröffentlichung übermittelten Inhalte gegen SMV geltend machen. Die Rechtsverteidigung gegen derartige Ansprüche bleibt SMV vorbehalten. Der Nutzer unterstützt SMV bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Nutzer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der SMV durch die erfolgreiche Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

8 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

9 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Firma SMV Südwest Medien Verlag GmbH

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe. SMV ist darüber hinaus berechtigt, den Nutzer (User) an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für die von SMV auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen Online-Angebote und für aus euch folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der AGB´s entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


Zweiter Teil

AGB´s für Online-Marketing, Streamingdienste, Video-Telefonie (Video-Talk) sowie Video-Produktion.

1 Vertragsgegenstand

(1) Der SMV Südwest Medien Verlag GmbH mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend SMV genannt) erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.regionalweb.tv sowie unter www.smv-medien.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SMV bei einer Beauftragung (online oder offline) an.

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(3) SMV bietet folgende Dienstleistung an: Online-Marketing, Streamingdienste, Video-Telefonie (Video-Talk), Video-Produktion.

(4) Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch SMV an Dritte übertragbar.

2 Vertragsgrundlagen

Sofern SMV ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, daß die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens SMV wirksam.

3 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

4 Bedingungen für Online-Marketing

(1) SMV hilft dem Kunden, Lösungen für die Nutzung des Internets zu gestalten.

(2) Soweit Vertragsgegenstand ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, gewährt SMV dem Kunden vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen für den jeweils vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

(3) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung.

(4) Der Übergang von Rechten an den Kunden hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.

(5) Die Einholung von Genehmigungen Dritter, insbesondere zu urheber- oder markenrechtlichen Zwecken, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, obliegen dem Kunden. Dieser stellt SMV insoweit von jeder Haftung frei.

(6) Die Rechte an abgelehnten Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben SMV zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Kunde sie für sich reserviert wissen, muß er eine angemessene Vergütung zahlen.

(7) Kennzeichnung: SMV ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Plazierung und Schriftgröße mit dem Kunden abgestimmt werden müssen.

(8) Gestaltungsfreiheit: Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

5 Bedingungen für Streamingdienst / Video-Telefonie (Video-Talk)

(1) Allgemeines

(1.1) SMV bietet dem Kunden unter der Bezeichnung Video-Streaming und Video-Telefonie (Video-Talk) verschiedene Technologien für Streaming im Internet an. Diese Technologie geben dem Kunden die Möglichkeit, spezielle Video- und Tondateien (im Folgenden Dateien genannt) auf dem Speicherplatz spezieller Streamingserver (im Folgenden Streaming-Server genannt) abzulegen. Videos, welche den von SMV erarbeiteten und zur Ansicht auf bereitgestellten formalen und technischen Anforderungen genügen, können über das Streaming-Videoplayerscript den Zuschauern zugänglich gemacht werden. SMV bietet Lösungen für das Encoding von Medien an.

(1.2) Die Leistungen der verschiedenen Streaming-Technologien ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

(1.3) Die Mindestvertragslaufzeit der verschiedenen Dienste liegt bei einem Monat. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Beginn der Vertragslaufzeit ist der Tag, an dem der Kundenzugang (Account) von SMV für den Kunden eingerichtet wird.

(1.4) SMV behält sich das Recht vor, Preise nach einem Abrechnungszeitraum nach oben oder unten anzupassen. Preiserhöhungen oder Preisminderungen müssen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf www.regionalweb.tv veröffentlicht werden. Der Kunde wird zusätzlich per Mitteilung an die bei der Bestellung angegebene E-Mailadresse über die Preiserhöhung informiert. Preisminderungen werden automatisch durchgeführt und bei künftigen Rechnungen berücksichtigt.

(1.5) Ein Umstieg auf höherpreisige Technologien ist jederzeit möglich. Die Preise werden anteilig mit bereits gezahlten Beiträgen verrechnet. Als Basis für die Umrechnung wird die Tagesanzahl eines Monats mit 30 Tagen angenommen.

(1.6) SMV erhält die Zahlungen für die Dienste ausschließlich per Bankeinzug. Um die erforderliche Berechtigung zum Bankeinzug nachweisen zu können, muß der Kunde das notwendige Abbuchungsermächtigungs-Formular unterschrieben an SMV faxen oder per Post übersenden. Für den Bereich Videotelefonie (Video-Talk) muß das unterschriebene Abbuchungsermächtigungs-Formular innerhalb von 8 Werktagen nach Anmeldung des Kunden für diesen Dienst bei SMV vorliegen, ist dies nicht der Fall, wird der Account des betreffenden Kunden automatisch geschlossen. Bei für SMV nicht erfolgreichem Bankeinzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro fällig, auch in diesem Fall wird der entsprechende Account des Kunden sofort geschlossen.

(2) Kündigung, Sperrung, Löschung

(2.1) Der Kunde hat das Recht, von seinem Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte dies eintreten, wird SMV bereits bezahlte Beträge zurückerstatten unter der Voraussetzung, daß alle früheren Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.

(2.2) Der Kunde stimmt zu, eine Kündigung schriftlich (per Post oder Telefax) an SMV mitzuteilen. Die Kündigung ist wirksam am Ende des aktuellen Abrechnungsmonats, zu dem die Kündigung bei SMV vorliegt.

(2.3) SMV behält sich vor, den Account des Kunden nach vorheriger Ankündigung zu sperren und zu löschen, sollte der Kunde gegen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Sollte dies eintreten, wird bereits bezahlte Beträge zurückerstatten.

(2.4) Die Verantwortung für den Inhalt der hinterlegten Dateien trägt der Kunde. SMV ist zu einer inhaltlichen Überprüfung nicht verpflichtet. Dennoch steht es SMV frei, stichprobenartig den Inhalt der Dateien zu überprüfen. Soweit diese gegen inländische oder ausländische Rechtsbestimmungen oder gegen diese AGB verstoßen, ist SMV befugt, den Kunden zur Beseitigung dieser Dateien aufzufordern. Erfolgt dies nicht unverzüglich, so ist SMV selbst befugt, diese Inhalte vom Server zu löschen. Soweit wegen dieser Inhalte Ansprüche Dritter an SMV herangetragen werden, stellt der Kunde SMV von der Haftung frei.

(2.5) Vorfälle, welche eine Schließung oder Löschung des Accounts zur Folge haben könnten, sind unter anderem folgende:

Belästigungen, welche Personen oder Firmen schaden

Aktionen zur Unterstützung oder Förderung von Terrorismus

Verletzungen von Rechten an Warenzeichen und/oder Copyrights

Nicht rechtzeitige komplette Bezahlung einer oder mehrerer Rechnungen

Jedes Verhalten, welches geltendes Recht mißachtet

(3) Lizenzvereinbarungen Dritter

SMV ist in keiner Weise für irgendeine Verletzung der Endnutzer-Lizenzvereinbarungen durch den Kunden verantwortlich. Der Kunde entschädigt SMV für alle Anwaltskosten und andere Kosten, die auf SMV aufgrund einer Verletzung der Lizenzvereinbarungen durch den Kunden zukommen könnten. Da die Dienste weiterentwickelt werden, können sich auch die Lizenzvereinbarungen laufend ändern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über Änderungen an den Lizenzvereinbarungen zu informieren.

(4) Sonstiges

(4.1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind. SMV überläßt dem Kunden die Nutzung von Speicherplatz auf einem Streamingserver. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server von SMV oder nach freiem Ermessen von SMV um einen virtuellen Server eines Partners.

(4.2) Kann durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände (Inflation, Wirtschaftsembargos, Erlaß neuer Gesetze, erhebliche Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar usw.), die weder von SMV noch vom Kunden zu vertreten sind, die weitere Vertragserfüllung nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfolgen, berechtigt dies die Parteien zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Die bereits erbrachten Leistungen werden verrechnet.

(4.3) Die Server stehen grundsätzlich 24 Stunden täglich zur Verfügung, ausgenommen während notwendiger Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit richtet sich auch nach Auslastung, Verkehrslage und Betriebszustand der für Zugang und Abwicklung in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -Netze. SMV haftet insbesondere nicht für Totalausfall oder teilweisen Ausfall des Internets, Serverausfall und sonstige Betriebsunterbrechungen, die durch Dritte oder Internet Service Provider verursacht werden.

(5) Encodieren

(5.1) Die zu encodierenden Videos oder Tonaufzeichnungen werden per E-Mail oder auf dem Versandweg an SMV übermittelt.

(5.2) Vom Kunden bereitgestelltes Ausgangsmaterial wird von SMV für vier Wochen nach dem Encodiervorgang aufbewahrt und kann, sofern es nicht vom Kunden in dieser Zeit schriftlich zurückverlangt wurde, nach dieser Zeit vernichtet werden.

(5.3) Das Ausgangsmaterial (Videokassetten usw.) wird mit größter Sorgfalt behandelt. SMV haftet nicht für Mängel am Ausgangsmaterial (z.B. Bandsalat). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für geeignete Sicherungskopien zu sorgen.

(5.4) Videos oder Tonaufzeichnungen werden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen encodiert. Eine Übertragung der encodierten Video- oder Tondateien durch SMV auf den Streaming-Account des Kunden wird dann durchgeführt.

(5.5) Die Nicht-Lesbarkeit von Medien, die Nicht-Verfügbarkeit oder Inkompatibilitäten mit bei SMV installierten und einsatzbereiten Codecs oder Abspielgeräten kann es für SMV unmöglich machen, die Videos oder Tonaufzeichnungen zu encodieren. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Es steht dem Kunden frei, einen anderen Dienstanbieter zu wählen oder die Video- oder Toninformation auf einem anderen Medium oder in einem anderen Codec SMV zur Verfügung zu stellen. SMV haftet in keiner Weise für daraus resultierende Verzögerungen.

(6) Livestreaming

(6.1) SMV übernimmt unter der Bedingung der Mitwirkung des Kunden das Live-Encoding beim Kunden vor Ort, und sorgt für die synchrone Übertragung ins World Wide Web. Die Verfügbarkeit und Qualität des Streams hängt sowohl von der Verfügbarkeit der Streaming-Server ab als auch von der Anbindung des Kunden an das Internet. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

(6.2) Um die technische Basis für das Encoding und Streaming durch SMV zu schaffen, müssen rechtzeitig entweder ein ISDN-Anschluss mit NTBA (mit Verbindung ins deutsche Festnetz) oder ein DSL-Internetzugang (ohne Firewall oder dergleichen) am Veranstaltungsort installiert sein. Der Kunde übernimmt die Bereitstellung des geeigneten Internetzugangs.

(6.3) Der Kunde stellt einen Stromanschluss mit 220V/16A und mindestens 1500W Leistungskapazität bereit.

(6.4) Der Kunde sorgt dafür, daß die für das Livestreaming ggf. erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte Dritter eingeholt werden. Desweiteren stellt SMV von sämtlichen Ansprüchen Dritter wie z.B. der GEMA oder sonstigen Rechtsinhabern frei.

(6.5) Das Betrachten von Streams durch den Nutzer setzt sowohl einen Internetzugang als auch Techniken und eigene Programme (wie z.B. den Windows Media Player oder den Realplayer) voraus. Diese Programme werden laufend weiterentwickelt, so daß immer neue Versionen zur Verfügung stehen. Der Betrachter ist für die richtige Installation und Benutzung der Programme verantwortlich. Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche hinsichtlich der Funktionsfähigkeit oder der sachgemäßen Nutzung der Programme sind gegenüber SMV ausgeschlossen.

(6.6) SMV kann sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung bedienen. Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungsstellen Dritter abhängig ist, weist SMV darauf hin, daß sich Qualitätsabweichungen ergeben können, da die Leistungsstandards anderer Anbieter maßgeblich sind. Soweit bei Inanspruchnahme Dritter deren Leistung nicht bis zum genannten Verfügbarkeitsdatum durch diese bereitgestellt werden kann, behält sich SMV vor, vom Vertrag zurückzutreten.

6 Bedingungen für Videoproduktion

(1) Allgemeines

(1.1) Im vertraglich vereinbarten Preis sind die Herstellungskosten sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem Ausmaß, wie im Angebot oder Vertrag beschrieben, enthalten. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Grund anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

(1.2) Der Kunde trägt die Kosten für eventuell von ihm veranlaßte fachliche Beratung durch Dritte.

(1.3) Bei vorzeitiger Kündigung des Kunden steht SMV die volle Vergütung zu. Diese ist um SMV ersparte Aufwendungen zu mindern. Die zu zahlende Vergütung beträgt grundsätzlich:

Rücktritt nach Erstellung des Exposés: keine Vergütung.

Rücktritt nach Erstellung des Treatment (2-seitiger 4-Umriss): 30% der vereinbarten Vergütung.

Rücktritt nach Erstellung des Drehbuches, Skripts und/oder Storyboards: 60 % der vereinbarten Vergütung.

Rücktritt bzw. Nichtvornahme der Abnahme nach Fertigstellung der Produktion des Films: volle Vergütung

Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer Ersparnisse von SMV vorbehalten, SMV der
Nachweis, daß bis zum Rücktritt des Kunden bereits höhere Kosten angefallen sind.

(1.4) Die Dreharbeiten sind nach Absprache so rechtzeitig vorzunehmen, daß die Wiedergabe ab dem vereinbarten Termin beginnen kann. Die künstlerische und technische Gestaltung der Beiträge obliegt SMV. SMV hat den Kunden bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten.

(2) Abnahme

(2.1) Die Abnahme durch den Kunden bzw. seinen Bevollmächtigten erfolgt spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Wiedergabetermin in einer gemeinsamen Redaktionsbesprechung und bedeutet auch eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität.

(2.2) Verlangt der Kunde vor oder anläßlich der Abnahme der Beiträge Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Beiträge oder Filmteile, so gehen Kosten und Verzögerungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. SMV hat den Kunden bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen und Verzögerungen zu unterrichten.

(2.3) Hat der Kunde nach Abnahme des Werks Änderungswünsche, so hat er dem Filmhersteller die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. SMV ist als Urheber des Filmwerks allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.

(2.4) SMV bemüht sich um eine im Durchschnitt liegende gute Ton- und Bildqualität der Produktion.

(2.5) Die künstlerische Umsetzung und Gestaltung unterliegt nicht der Gewährleistung.

(3) Rechteeinräumung

(3.1) Soweit nicht dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte bereits nach § 89, 94 UrhG zustehen (unechte Auftragproduktion), verbleiben die Nutzungsrechte bei SMV als Filmhersteller (echte Auftagsproduktion). In diesem Fall verfügt SMV über alle erforderlichen Verwertungsrechte, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte am Filmwerk, dessen Herstellung Vertragsgegenstand ist. Diese werden auch nach Fertigstellung des Werkes von SMV verwaltet werden.

(3.2) Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Wiedergabe durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von SMV, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton der übergebenen Werke. Vom Kunden gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

(3.3) Wird ein geschütztes Werk Dritter (z.B. Drehbuch, Treatment, Filmmusik, Logo, Lichtbild, vorbestehendes Filmwerk) vom Kunden beigestellt, sind vom Kunden vorab die Rechte zur notwendigen Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung, Sendung und öffentlichen Wiedergabe durch SMV beim Berechtigten einzuholen. Der Kunde wird SMV bei diesbezüglichen Verletzungen hinsichtlich wettbewerbs-, urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Schritte schad- und klaglos halten und insbesondere SMV die Kosten für ein gerichtliches Entgegnungsverfahren und daraus entstehende Strafen ersetzen.

(3.4) Der Kunde wird allfällige nötige Meldungen an Verwertungsgesellschaften, Urheber/Verlage oder Leistungsschutzberechtigte vornehmen.

(3.5) Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial bei SMV.

(3.6) Vom Kunden bereitgestelltes Ausgangsmaterial wird von SMV für vier Wochen nach Abnahme des Werkes aufbewahrt und kann, sofern es nicht vom Kunden in dieser Zeit schriftlich zurückverlangt wurde, nach dieser Zeit vernichtet werden.

(3.7) Das Ausgangsmaterial (Videokassetten usw.) wird mit größter Sorgfalt behandelt. SMV haftet jedoch in keiner Weise für den Verlust oder einen sonstigen Schaden (z.B. Bandsalat) am Ausgangsmaterial. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für geeignete Sicherungskopien zu sorgen.

(3.8) SMV verpflichtet sich, die Endfassung des Werkes zumindest in digitaler Form auf DV-Band zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein.

(3.9) SMV ist berechtigt, eigene Firmennamen und Firmenzeichen sowie solche eines etwaigen beteiligten dritten Filmherstellers im Copyrightvermerk zu zeigen und das eigene Firmenzeichen während der Wiedergabe einzublenden.

(3.10) Im Weiteren ist SMV berechtigt, die Filmwerke anläßlich von Wettbewerben und
Festivals sowie für die Eigenwerbung in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form vorzuführen oder vorführen zu lassen. SMV hat das Recht, Filmwerke im Internet auf www.regionalweb.tv und im Demonstrationsbereich (Referenzen) auf www.tvd3.de wiederzugeben. Soweit nicht Urheberrechte des Kunden oder Dritter entgegenstehen, ist SMV auch berechtigt, die Filmwerke an dritte Content Provider oder sonstige Internetunternehmen im Wege des Tausches oder der Kooperation weiterzugeben, soweit dadurch die Reichweite der Wiedergabe erhöht wird und mit dem Kunden keine gegenteiligen Vereinbarungen bestehen.

7 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien und dergleichen sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Druckfehler oder Fehler in den online unter unseren Internetadressen zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen sowie auch kurzfristige Preisänderungen können niemals ausgeschlossen werden.

(2) Wir liefern Dienstleistungen und Produkte, auf Rechnung oder per Vorauskasse. Monatlich zu erbringende Dienstleitungen und Gebühren werden per Bankeinzug abgerechnet. Der Kunde hat für die Nutzung des Dienstes Videotelefonie (Video-Talk) keinen Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis seiner geführten Video-Telefonate.

(3) Rechnungen sind sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferung dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt-ID-Nr. angibt.

(5) Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, etc. verschieben. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen von uns mit dem Verlassen, bei Rücksendungen an uns mit der Annahme der Sache beim Sitz von SMV.

(6) Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung ohne vorherige schriftliche Stornierung des Auftrages berechnen wir einen Kostenanteil von EUR 10,-.

(7) Die gelieferte Ware muß unmittelbar nach Ihrem Erhalt auf offensichtliche Mängel geprüft werden. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rüge, gilt die Vermutung für die Abnahme ohne Grund zu Widerspruch. Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme. Für Vollkaufleute gilt §377 HGB.

(8) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die ausgelieferte Ware in unserem Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auf uns über.

(9) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet SMV Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat.

(10) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste berechnet.

(11) Die Aufrechnung gegen Ansprüche der SMV ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.

(12) Wechsel werden nicht angenommen.

(13) Bei Zahlungsverzug ist SMV berechtigt, Leistungen zu sperren oder nach entsprechender Androhung dieses Vertragsverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.

(14) SMV behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

8 Rücktrittsrechte

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Ablehnung eines Insolvenzantrages oder einer bei der SMV eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditwürdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefährdet, so kann SMV vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser die dauerhafte Erbringung regelmäßig wiederkehrender Leistungen vorsieht. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.

9 Datenschutz / Vertraulichkeit

(1) SMV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden oder Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Um den Kunden über die Leistungen und Produkte von SMV auf dem Laufenden zu halten, wird die E-Mailadresse für den monatlich erscheinenden Newsletter genutzt. Der Kunde kann seine E-Mailadresse jederzeit aus dem Newsletterverteiler entfernen lassen.

(2) SMV weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

(3) Im Weiteren gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

(4) Im gegenseitigen Interesse verpflichten sich SMV und der Kunde, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheimzuhalten. Die Vertragspartner werden Ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten und die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten auf diese Verpflichtungen hinweisen.

10 Haftung des Kunden und des Auftragnehmers

(1) SMV haftet nur für Schäden, die von SMV, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch immer dann, wenn SMV eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

(2) Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 5000 EUR beschränkt.

(3) SMV haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von SMV oder dessen Erfüllungsgehilfen/Partner liegen.

(4) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistungansprüche von Kaufleuten gegenüber SMV verjähren - außer bei Vorsatz - nach einem Zeitraum von einem Jahr.

(5) Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.

(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die SMV durch Sicherheitsmängel des Kunden (z.B. veröffentlichtes Passwort) entstehen.

(7) Weder SMV noch dessen Informationslieferanten (Internetprovider), Lizenzgeber, Angestellte, Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewährleisten, daß die Dienste ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Ebensowenig sichern die vorgenannten Personen, Einrichtungen und Firmen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, daß durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

(8) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet SMV nicht. Soweit SMV notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von SMV. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(9) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die SMV nicht zu vertreten hat, so ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen, jedoch werden die der SMV ersparten Aufwendungen angerechnet. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, daß die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen gelten.

(10) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text-, Bild-, Ton- und Videounterlagen. Dem Kunden obliegt es, SMV von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Ausführung des Vertrages ergeben. SMV ist nicht verpflichtet, Aufträge dahingehend zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt sein könnten. Der Kunde hält SMV von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

(11) SMV behält sich nach freiem Ermessen vor, Material anzunehmen oder abzulehnen. Angenommenes Material kann nachträglich abgelehnt werden.

(12) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.

(13) Für den Verlust von Daten, insbesondere solchen die der Kunden auf den Streaming-Server abgelegt hat oder das SMV zum Zweck des Encodierens zu Verfügung gestellte Bildmaterial, und deren Wiederherstellung haftet SMV nach Maßgabe der vorangehenden Vorschriften nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

11 Änderung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Änderungen auf www.regionalweb.tv veröffentlicht. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail an seine bei einer Bestellung angegebenen E-Mail- Adresse oder postalisch über die Änderungen informiert. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

12 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma SMV Südwest Medien Verlag GmbH

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. SMV ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für die von SMV auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus euch folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


Dritter Teil

AGB´s für Druckschriften zur Verbreitung

1 Präambel

Der SMV Südwest Medien Verlag GmbH mit Sitz in Karlsruhe (nachfolgend SMV genannt) erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.regionalweb.tv sowie unter www.smv-medien.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SMV bei einer Beauftragung (online oder offline) an.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

SMV bietet folgende Verlagsleistung an: Druckschriften zur Verbreitung

Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch SMV an Dritte übertragbar.

2 Anzeigenauftrag

Ein Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Es gelten die Geschäftsbedingungen unter Zugrundelegung der aktuellen Mediadaten und Preislisten.

3 Auftragsnichterfüllung

Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die SMV nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß SMV zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich von SMV beruht.

4 Plazierungswünsche

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei SMV eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

5 Textteilanzeigen

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von SMV mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Grundsätzlich erhalten alle Anzeigen einen Rahmen.

6 Nichtveröffentlichung

SMV behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von SMV abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für SMV unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

7 Beilagenaufträge

Beilagenaufträge sind für SMV erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die in Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen.

8 Druckunterlagen / Druckqualität

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. SMV gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9 Ersatzanzeige / Zahlungsminderung

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt SMV eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

10 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SMV, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.

11 Haftung für Erfüllungsgehilfen

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet SMV darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.

12 Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden nur auf schriftlichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. SMV berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist.

13 Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht

Von SMV selbstgestaltete Anzeigen und Fotos sind Eigentum von SMV. Erhebt der Anzeigenkunde Anspruch, so kann er das Nutzungsrecht käuflich erwerben. Zur Verfügung gestellte Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.

14 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Einzugsermächtigung, Barzahlung oder Überweisung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Mahngebühren und Zinsen in Höhen von 5% über dem jeweils geltenden Diskont der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

15 Anzeigenbeleg

SMV liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von SMV über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16 Auflagenminderung

Aus einer Auflagenverminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Inserationsjahres die in der Preisliste oder auf eine andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sich die Auflage um mindestens 30% verringert. Dann kann eine 20%ige Preisminderung gewährt werden. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn SMV dem Auftraggeber vom Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

17 Chiffre-Anzeigen

Bei Chiffre-Anzeigen wendet SMV für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. SMV behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Einschreibe- und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Zur Weiterleitung von gewerblichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist SMV nicht verpflichtet.

18 Sorgfaltspflicht

SMV wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

19 Rechtliche Zulässigkeit der Inseration

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, SMV von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen SMV erwachsen. SMV ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen SMV zu. Der Auftraggeber hält SMV auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

20 Fernmündliche Auftragserteilung

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlaßten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt SMV keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax oder Datenübermittlung per ISDN. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch SMV bestätigt werden.

21 Rücktrittsrecht

Rücktrittsrecht gilt für alle Buchungen nur schriftlich. Für Titel- und Umschlagseiten 6 Wochen, sonst 4 Wochen vor Anzeigenschluss. Bei Mehrfachschaltungen verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Auftragende schriftlich gekündigt wird.

22 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden SMV von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz, letztere auch für etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen. SMV behält sich weiter vor, von dem Anzeigenauftrag bis 1 Woche vor dem voraussichtlichen Erscheinen des Druckwerkes zurückzutreten. Der Auftraggeber wird hiervon unterrichtet. Schadensersatzansprüche gegen SMV können hieraus nicht geltend gemacht werden.

23 Drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist SMV berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

24 Werbeagenturen

Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von SMV zu halten. Die von SMV gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftragsgeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 15% Agentur-Rabatt wird ausschließlich offiziellen, anerkannten Werbeagenturen zugestanden.

25 Preisänderungen

Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschlüsse und Anzeigenaufträge. Der Ausschluß von Anzeigen und Beilagen konkurrierender Unternehmen kann nicht zur Bedingung gemacht werden.

26 Datenschutz

Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, daß die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Bundesdatenschutzgesetz § 26 (BDSG).

27 Drucktechnisch bedingte Änderungen

Drucktechnisch notwendige Änderungen (Farbwahl, Anzeigenlayout) sowie die Anzeigenplazierung, behält sich SMV auch nach der Druckfreigabe vor. Plazierungswünsche können nur dann berücksichtigt werden, wenn die tarifmäßige Plazierungsgebühr vertraglich festgelegt ist. Technische Veränderungen wie z.B. Format oder die Papierqualität liegen im Ermessen von SMV.

28 Änderung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Änderungen auf www.regionalweb.tv veröffentlicht. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail an seine bei einer Bestellung angegebenen E-Mail- Adresse oder postalisch über die Änderungen informiert. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

29 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma SMV Südwest Medien Verlag GmbH

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. SMV ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für die von SMV auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus euch folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.